GRÜNENTHAL betont, dass das Unternehmen insgesamt 114 Millionen DM in die Stiftung eingezahlt habe. Und weiter: "Neutrale Sachverständige hatten den Betrag von 84 Millionen DM als maximal wirtschaftlich vertretbar für GRÜNENTHAL attestiert, ohne die Existenz des Unternehmens nachhaltig zu gefährden. Möglich wurde die Zahlung nur durch den persönlichen Beitrag der Familie Wirtz."

Die Summe vom 100 Mio. DM zuzüglich Zinsen war ursprünglich nicht für eine Stiftungslösung gedacht, sondern sollte – im Rahmen eines außergerichtlichen Vergleichs zwischen GRÜNENTHAL und den Eltern der contergangeschädigten Kinder – direkt an die betroffenen Familien fließen.

Es ist bezeichnend, dass das Unternehmen diesen Vergleich mit keiner Silbe erwähnt. Nach dem Motto: "Der Schädiger stellt die Forderungen an den Geschädigten" war es Bedingung des Unternehmens, dass nur diejenigen Familien Entschädigungsleistungen erhielten, die zuvor eine Verzichtserklärung in Hinblick auf weitere Schadenersatzansprüche unterzeichneten.

Da jedoch nicht alle Eltern unterschrieben haben, gab es auch weiterhin ein Prozessrisiko für GRÜNENTHAL. Denn durch den Umstand, dass das Gericht eine Kausalität zwischen der Contergan-Einnahme und den Nervenschäden sowie Missbildungen als gesichert ansah, hatten potenzielle Kläger im Rahmen eines Zivilprozesses gute Erfolgsaussichten.

Zwischenzeitlich wurde nun von Seiten des Gesetzgebers ein Stiftungsgesetz installiert, das das Unternehmen vor den möglichen Regressansprüchen aller betroffenen Eltern sicherte – auch vor denen, die die oben erwähnte Verzichtserklärung nicht unterschrieben hatten.

"So konnte" – wie ein Beobachter feststellte – "aus einem am Rande des finanziellen Abgrunds stehenden Pharmahersteller, dessen Verhalten […] vom Landgericht Aachen als nicht schuldlos bezeichnet worden war, ein Stiftungsmäzen werden" – der, so ist zu ergänzen, vor weiterer Strafverfolgung für alle Zeiten gesetzlich geschützt wurde.

Aktuelles

DRAGON-Schulungen 2023

Die Kurstermine der Firma PARADICTA für Spracherkennung für Contergangeschädigte in diesem Jahr stehen fest:

30. März bis 3. April
Timmendorfer Strand
3. bis 7. Juli
Königswinter
8. bis 12. November
Timmendorfer Strand
11. bis 15. Dezember
Köln

Weitere Termine folgen

Verbindliche Anmeldungen an 
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Die Autobörse - Gebrauchtwagenbörse

Die Autobörse - www.contergan-baden.de/autoborse

Mobilität - ist für uns ein sehr wichtiges Gut. So weit wie möglich selbstständig von A nach B kommen, Veranstaltungen, Freunde, Familie besuchen, einkaufen ...

Deshalb haben wir das Projekt „Autobörse“ initiiert. Hier können sich meist contergangeschädigte Menschen, die spezielle, oft sehr teure Umbauten in ihren Fahrzeugen benötigen, wie z.B. eine Fußlenkung, nach gebrauchten Fahrzeugen umschauen.

Auf der anderen Seite ist es möglich so gebrauchte, teuer umgebaute Fahrzeuge, einer sinnvollen Weiternutzung zuzuführen. Auch mit älteren Fahrzeugen sind so längere Wartezeiten bei einer größeren Reparatur oder nach einem Unfall zu überbrücken.

Hier finden sich Käufer*Innen und Verkäufer*Innen von gebrauchten Fahrzeugen mit behinderungsbedingten Spezialumbauten.

Angebote oder Gesuche aufgeben: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

In eigener Sache: Diese Seite wird ehrenamtlich gepflegt und ist NICHT immer hochaktuell. Das bedeutet aber nicht, dass hier nichts geht. Meist sind die angebotenen Fahrzeuge schneller weg als hier eingestellt. Das liegt daran, dass sich Kaufinteressenten per Mail melden und die Angebote direkt weitergeleitet bekommen. Also: Bei Bedarf einfach eine Mail senden, auch wenn hier kein passendes Angebot zu finden ist!

Weitere Infos im Bereich "Links" auf der linken Seite hier auf der Homepage.

Unterstützungsangebote der Grünenthal-Stiftung

Die Grünenthal-Stiftung stellt in ihrem Neujahrsanschreiben an alle Betroffenen ihre Unterstützungsangebote vor und erläutert, was sich im Vergleich zum Vorjahr geändert hat. Die Unterstützung der Grünenthal-Stiftung konzentriert sich weiterhin auf die Finanzierung von spezifischen Bedarfen, auf die Unterstützung bei Aktivitäten außer Haus sowie die Nutzung der Sprachsteuerungssoftware Dragon. Bei den beiden erstgenannten Projekten ergeben sich für das neue Jahr Anpassungen. Alle Änderungen finden Sie im Neujahrsanschreiben der Grünenthal-Stiftung.

 

50 Jahre Conterganstiftung

Heute startet Bundesministerin Lisa Paus die Videoreihe zum 50jährigen Bestehen der Conterganstiftung. Die Rede der Ministerin können Sie sich unter folgendem Link ansehen: http://www.bmfsfj.de/contergan

Der Teaser für die Videoreihe ist zu finden unter: https://de-de.facebook.com/bmfsfj/ 

Bis zum 4. November 2022 wird täglich ein weiteres Video folgen, das unter demselben Link abrufbar ist. Ihr Video wird wie folgt veröffentlicht:

Vorstand: 1. November 2022
Herr Stürmer: 2. November 2022
Herterichs: 3. November 2022
Prof. Schmitt: 4. November 2022

 

 

Info zu Patientenakten Prof. Marquardt

Aufgrund aufgekommener Gerüchte über den Besitz von Patientenakten von Herrn Prof. Marquardt hatte die Conterganstiftung zunächst eine Prüfung des Stiftungsarchivs und des Archivs des Bundesamtes für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) vorgenommen. Hierbei wurden keine Patientenakten gefunden (siehe Meldung vom 14.10.2020).

Daran anschließend hat die Stiftung weitere umfangreiche Recherchen unternommen, um den möglichen Aufenthaltsort dieser Akten zu ermitteln. Hierzu wurden Anfragen an die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW), in deren Zuständigkeit die Conterganstiftung bis zum Jahr 2010 fiel, an das Bundesarchiv sowie an den ehemaligen Vorsitzenden der Medizinischen Kommission, Herrn Rechtsanwalt Schucht gestellt. Die Recherchen führten zu dem Ergebnis, dass keine Patientenakten von Herrn Prof. Marquardt ausfindig gemacht werden konnten.

Im Zuge der Recherchen zeigte sich, dass sich zehn Aktenordner aus Herrn Prof. Marquardts Nachlass im Stiftungsarchiv befanden, die im Jahr 2015 durch das Archiv der Universität Heidelberg an die Conterganstiftung übergeben worden waren. Das Universitätsarchiv Heidelberg ging damals davon aus, dass es sich hierbei um Unterlagen handele, die im Zusammenhang mit Herrn Prof. Marquardts Gutachtertätigkeit für die Medizinische Kommission der Conterganstiftung stünden. Eine erneute inhaltliche Prüfung hat jedoch ergeben, dass der Inhalt der Akten zu einem großen Teil privater Natur ist und darüber hinaus mit der universitären Lehre von Herrn Prof. Marquardt in Verbindung zu bringen ist. So befinden sich hierunter auch zahlreiche Dia-Aufnahmen von Personen mit Conterganschädigung.

Da die Unterlagen in keinem Zusammenhang mit dem Stiftungszweck stehen, wurden sie am 25.03.2022 dem Archiv der Universität Heidelberg zurückgegeben. Aufgrund der Beschränkungen durch COVID-19 war eine persönliche Übergabe zu keinem früheren Zeitpunkt möglich. Der Datenschutzbeauftragte der Conterganstiftung war zu jeder Zeit an diesem Vorgang beteiligt.

Die Conterganstiftung konnte darüber hinaus in Erfahrung bringen, dass sich ein weiterer größerer Aktenbestand aus dem Nachlass von Herrn Prof. Marquardt im Archiv der Universität Heidelberg befindet. Dieser steht inhaltlich nicht im Zusammenhang mit dessen Tätigkeit als Gutachter der Medizinischen Kommission der Conterganstiftung. Ob es sich hierbei gegebenenfalls um die Patientenakten handeln könnte, vermag die Conterganstiftung nicht zu beurteilen. Anträge auf Akteneinsicht können Sie bei Bedarf aber beim Archiv der Universität Heidelberg stellen.

Die Meldung finden Sie auch auf der Webseite der Conterganstiftung Webseite:https://contergan-infoportal.de/aktuelles/akten-aus-dem-nachlass-von-herrn-prof-marquardt/

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