Der Bundesverband Contergangeschädigter e.V. ist anerkannter Vertreter der Contergan-Geschädigten in Deutschland gegenüber dem Verursacher-Unternehmen GRÜNENTHAL und der Bundesrepublik Deutschland.

Als Interessenvertretung contergangeschädigter Menschen steht der Bundesverband Contergangeschädigter e. V. mit aller Kraft dafür ein, sowohl die Verursacher-Firma GRÜNENTHAL als auch die Bundesrepublik Deutschland beständig an ihre Verantwortung für das Schicksal contergangeschädigter Menschen zu erinnern, um die Lebenssituation der Betroffenen weiter zu verbessern.

Die Conterganschädigung bedeutet für die Betroffenen ein Korsett der dauerhaften körperlichen Beeinträchtigung und sozialen Stigmatisierung. Zu den ursprünglich zum Teil bereits schweren Conterganschäden kommen aufgrund atypischer Bewegungsabläufe zunehmend schmerzhafte Folgeschäden hinzu, die weitere Einbußen von Lebensqualität zur Folge haben. Der Arbeit des Bundesverbandes Contergangeschädigter e.V. liegt das Verständnis zugrunde, dass das Leben mit einer Conterganschädigung annehmbar ist, wenn die Verantwortlichen und die Gesellschaft die zur Bewältigung der Conterganschädigung notwendige(n) Hilfe(n) und Unterstützung(en) zur Verfügung stellen.

  • Die Verursacher-Firma GRÜNENTHAL handelte und handelt bis heute auf der Basis marktwirtschaftlicher Grundsätze, nach denen dem legitimen Streben nach Gewinn immer ein Risiko gegenübersteht. Das Thema Contergan ist ganz typisch dafür, denn die Verursacher-Firma GRÜNENTHAL hat trotz frühzeitiger Warnhinweise das Risiko billigend in Kauf genommen, dass weitere Kinder mit Fehlbildungen geboren werden. Das Verhalten des Unternehmens zeigt, dass es die enorm hohen Gewinne aus den thalidomidhaltigen Präparaten eingestrichen hat, ohne bis heute zu einer für alle Seiten zufriedenstellenden Lösung beizutragen.

    Der Contergan-Fall ist weder eine Naturkatastrophe noch eine Tragödie, sondern – wie schon das Landgericht Aachen im Jahre 1970 festgestellt hat – das Ergebnis fahrlässigen, schuldhaften Verhaltens.

  • Die Bundesrepublik Deutschland hat für eine Überführung des im Rahmen des Vergleichs zwischen GRÜNENTHAL und den Eltern der betroffenen Kinder avisierten Zahlungen in eine gesetzlich fundierte Stiftungslösung (Conterganstiftung für behinderte Menschen) gesorgt. Damit hat sie in eine privatautonome Regelung eingegriffen, weitere Regressansprüche gesetzlich unmöglich gemacht und aus diesem Grunde eine besondere Verantwortung für die Betroffenen übernommen, die weit über den rein sozialstaatlichen Schutz hinausgeht.

In seiner Arbeit achtet der Bundesverband Contergangeschädigter e. V. auf strikte parteipolitische und konfessionelle Neutralität, ist aber immer dann parteiisch, wenn es um die Verteidigung und Gestaltung von würdevollem Leben für contergangeschädigte Menschen geht.

Zentrales Ziel der Arbeit ist die Schaffung von Rahmenbedingungen, die es den Betroffenen ermöglichen, ihren individuellen Bedarf selbstbestimmt sicherzustellen.

Der Bundesverband Contergangeschädigter e.V. ist Ansprechpartner für Ratsuchende (Betroffene, deren Angehörige und z. B. Therapeuten unterschiedlicher Fachrichtungen) und für die am Thema Contergan Interessierten z. B. die Wissenschaft und die breite Öffentlichkeit.

Mit Contergan ist eine Geschichte des unerschütterlichen Engagements für die gedeihliche Entwicklung unserer Gesellschaft verbunden. Bis in die heutige Zeit wirkt dieses schicksalbehaftete Ereignis, denn das heutige Arzneimittelrecht gäbe es wahrscheinlich ohne Contergan nicht, gewiss jedoch nicht in dieser Form. Durch das Opfer, das contergangeschädigte Menschen unfreiwillig erbringen mussten, wurde eine Arzneimittel-Gesetzgebung zur Bedingung, die den Haftungsgedanken in den Mittelpunkt stellt und damit die Menschen wirksamer als je zuvor vor fahrlässigem Verhalten schützt. Dies ist der unveräußerliche Beitrag, den contergangeschädigte Menschen für diese Gesellschaft geleistet haben und noch immer leisten.

Bei der Zulassung thalidomidhaltiger Präparate für die Behandlungsfelder Krebs, Aids und Lepra bietet der Bundesverband Contergangeschädigter e. V. seine Expertise an, um einem erneuten Auftreten von vorgeburtlichen Schädigungen bei werdendem menschlichen Leben wirksam vorzubeugen.

Und nicht zuletzt sind wir trotz aller Widrigkeiten auf vielen weiteren Gebieten in hohem Maße aktiv.

Aktuelles

DRAGON-Schulungen 2023

Die Kurstermine der Firma PARADICTA für Spracherkennung für Contergangeschädigte in diesem Jahr stehen fest:

30. März bis 3. April
Timmendorfer Strand
3. bis 7. Juli
Königswinter
8. bis 12. November
Timmendorfer Strand
11. bis 15. Dezember
Köln

Weitere Termine folgen

Verbindliche Anmeldungen an 
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Die Autobörse - Gebrauchtwagenbörse

Die Autobörse - www.contergan-baden.de/autoborse

Mobilität - ist für uns ein sehr wichtiges Gut. So weit wie möglich selbstständig von A nach B kommen, Veranstaltungen, Freunde, Familie besuchen, einkaufen ...

Deshalb haben wir das Projekt „Autobörse“ initiiert. Hier können sich meist contergangeschädigte Menschen, die spezielle, oft sehr teure Umbauten in ihren Fahrzeugen benötigen, wie z.B. eine Fußlenkung, nach gebrauchten Fahrzeugen umschauen.

Auf der anderen Seite ist es möglich so gebrauchte, teuer umgebaute Fahrzeuge, einer sinnvollen Weiternutzung zuzuführen. Auch mit älteren Fahrzeugen sind so längere Wartezeiten bei einer größeren Reparatur oder nach einem Unfall zu überbrücken.

Hier finden sich Käufer*Innen und Verkäufer*Innen von gebrauchten Fahrzeugen mit behinderungsbedingten Spezialumbauten.

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In eigener Sache: Diese Seite wird ehrenamtlich gepflegt und ist NICHT immer hochaktuell. Das bedeutet aber nicht, dass hier nichts geht. Meist sind die angebotenen Fahrzeuge schneller weg als hier eingestellt. Das liegt daran, dass sich Kaufinteressenten per Mail melden und die Angebote direkt weitergeleitet bekommen. Also: Bei Bedarf einfach eine Mail senden, auch wenn hier kein passendes Angebot zu finden ist!

Weitere Infos im Bereich "Links" auf der linken Seite hier auf der Homepage.

Unterstützungsangebote der Grünenthal-Stiftung

Die Grünenthal-Stiftung stellt in ihrem Neujahrsanschreiben an alle Betroffenen ihre Unterstützungsangebote vor und erläutert, was sich im Vergleich zum Vorjahr geändert hat. Die Unterstützung der Grünenthal-Stiftung konzentriert sich weiterhin auf die Finanzierung von spezifischen Bedarfen, auf die Unterstützung bei Aktivitäten außer Haus sowie die Nutzung der Sprachsteuerungssoftware Dragon. Bei den beiden erstgenannten Projekten ergeben sich für das neue Jahr Anpassungen. Alle Änderungen finden Sie im Neujahrsanschreiben der Grünenthal-Stiftung.

 

50 Jahre Conterganstiftung

Heute startet Bundesministerin Lisa Paus die Videoreihe zum 50jährigen Bestehen der Conterganstiftung. Die Rede der Ministerin können Sie sich unter folgendem Link ansehen: http://www.bmfsfj.de/contergan

Der Teaser für die Videoreihe ist zu finden unter: https://de-de.facebook.com/bmfsfj/ 

Bis zum 4. November 2022 wird täglich ein weiteres Video folgen, das unter demselben Link abrufbar ist. Ihr Video wird wie folgt veröffentlicht:

Vorstand: 1. November 2022
Herr Stürmer: 2. November 2022
Herterichs: 3. November 2022
Prof. Schmitt: 4. November 2022

 

 

Info zu Patientenakten Prof. Marquardt

Aufgrund aufgekommener Gerüchte über den Besitz von Patientenakten von Herrn Prof. Marquardt hatte die Conterganstiftung zunächst eine Prüfung des Stiftungsarchivs und des Archivs des Bundesamtes für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) vorgenommen. Hierbei wurden keine Patientenakten gefunden (siehe Meldung vom 14.10.2020).

Daran anschließend hat die Stiftung weitere umfangreiche Recherchen unternommen, um den möglichen Aufenthaltsort dieser Akten zu ermitteln. Hierzu wurden Anfragen an die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW), in deren Zuständigkeit die Conterganstiftung bis zum Jahr 2010 fiel, an das Bundesarchiv sowie an den ehemaligen Vorsitzenden der Medizinischen Kommission, Herrn Rechtsanwalt Schucht gestellt. Die Recherchen führten zu dem Ergebnis, dass keine Patientenakten von Herrn Prof. Marquardt ausfindig gemacht werden konnten.

Im Zuge der Recherchen zeigte sich, dass sich zehn Aktenordner aus Herrn Prof. Marquardts Nachlass im Stiftungsarchiv befanden, die im Jahr 2015 durch das Archiv der Universität Heidelberg an die Conterganstiftung übergeben worden waren. Das Universitätsarchiv Heidelberg ging damals davon aus, dass es sich hierbei um Unterlagen handele, die im Zusammenhang mit Herrn Prof. Marquardts Gutachtertätigkeit für die Medizinische Kommission der Conterganstiftung stünden. Eine erneute inhaltliche Prüfung hat jedoch ergeben, dass der Inhalt der Akten zu einem großen Teil privater Natur ist und darüber hinaus mit der universitären Lehre von Herrn Prof. Marquardt in Verbindung zu bringen ist. So befinden sich hierunter auch zahlreiche Dia-Aufnahmen von Personen mit Conterganschädigung.

Da die Unterlagen in keinem Zusammenhang mit dem Stiftungszweck stehen, wurden sie am 25.03.2022 dem Archiv der Universität Heidelberg zurückgegeben. Aufgrund der Beschränkungen durch COVID-19 war eine persönliche Übergabe zu keinem früheren Zeitpunkt möglich. Der Datenschutzbeauftragte der Conterganstiftung war zu jeder Zeit an diesem Vorgang beteiligt.

Die Conterganstiftung konnte darüber hinaus in Erfahrung bringen, dass sich ein weiterer größerer Aktenbestand aus dem Nachlass von Herrn Prof. Marquardt im Archiv der Universität Heidelberg befindet. Dieser steht inhaltlich nicht im Zusammenhang mit dessen Tätigkeit als Gutachter der Medizinischen Kommission der Conterganstiftung. Ob es sich hierbei gegebenenfalls um die Patientenakten handeln könnte, vermag die Conterganstiftung nicht zu beurteilen. Anträge auf Akteneinsicht können Sie bei Bedarf aber beim Archiv der Universität Heidelberg stellen.

Die Meldung finden Sie auch auf der Webseite der Conterganstiftung Webseite:https://contergan-infoportal.de/aktuelles/akten-aus-dem-nachlass-von-herrn-prof-marquardt/

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