Es ist mit großen Hoffnungen und Erwartungen der Betroffenen verbunden – das Forschungsprojekt der Conterganstiftung für behinderte Menschen im Auftrag der Bundesregierung zur Ermittlung des tatsächlichen Bedarfs an angemessenen Leistungen für die Contergangeschädigten in Deutschland. Hierfür hatte der deutsche Bundestag im Jahre 2008 einen parteiübergreifenden Entschließungsantrag verabschiedet. Mit ersten Ergebnissen des mit der Umsetzung betrauten Instituts für Gerontologie der Universität Heidelberg ist voraussichtlich Mitte dieses Jahres zu rechnen.
Die Studie wird die Lebenssituation der Betroffenen vor aller Augen sichtbar machen, die durch zwei gegenläufige Entwicklungen gekennzeichnet ist:
Einerseits durch einen altersuntypisch steigenden Bedarf an therapeutischen, pflegerischen und Assistenz-Leistungen aufgrund der zunehmend eintretenden Folgeschäden. Dies steigert den ohnehin hohen Hilfebedarf noch einmal zusätzlich.
Anderseits durch eine vorzeitige Erwerbsunfähigkeit mit entsprechenden Einbußen bei der Rente, durch den Wegfall der Zuschüsse, die an eine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit gebunden sind, sowie durch den zunehmenden Ausfall der wichtigsten Helfergruppen: der eigenen Eltern, der Partner und der erwachsenen Kinder.
Der Bundesverband Contergangeschädigter e. V. erwartet, dass die Politik ihrer Verantwortung gerecht wird, umgehend und zeitnah die Konsequenz aus den Ergebnissen zieht und ihrer übernommenen Verantwortung als „Schuldner“ (Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 1976) gegenüber den contergangeschädigten Menschen nachkommt.
Hier finden Sie verschiedene Informationen rund um das Forschungsprojekt. Zudem werden wir hier sukzessive weitere Entwicklungen zeitnah veröffentlichen. Schauen Sie also immer mal wieder herein.
PM- Ein Herz für Grünenthal
>>> lesen Sie hier:
F.A.Z.-Gespräch: Harald Stock, der Vorsitzende der Konzerngeschäftsführung von
Grünenthal Pharma, "Die Verantwortung endet nicht an deutschen Grenzen"
und hier die Erwiederung des Bundesverbands:
Ein Herz für GRÜNENTHAL
Die FAZ bietet Geschäftsführer Dr. Stock ein unkritisches Forum
Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend des Deutschen Bundestages zu dem Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Conterganstiftungsgesetzes
Formular gemäß § 8 Abs. 5 der Heilmittel-Richtlinie jetzt verfügbar
05.11.2012 Die neue Heilmittel-Richtlinie erlaubt gemäß § 8 Abs. 5 eine
langfristige Genehmigung von Heilmittel-Verordnungen bei
schweren, dauerhaften funktionellen und strukturellen
Schädigungen. Stellt die Krankenkasse auf Antrag............
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