Contergan? Liegt das nicht schon 50 Jahre zurück und ist das nicht längst vorbei? Im Gegenteil, die Katastrophe entfaltet erneut ihre ganze Wucht. Denn zu den ursprünglich bereits zum Teil schweren Conterganschädigungen stellen sich durch die jahrzehntelange Fehlbelastung von Wirbelsäule, Gelenken und Muskulatur heute zusätzlich Folgeschäden ein, die einen ständig steigenden Bedarf z. B. an pflegerischen und therapeutischen Leistungen erfordern.
Was wird aus uns, nun da wir älter werden? Wie können wir ein würdevolles Leben weiterführen mit den wachsenden Einschränkungen aufgrund von Folgeschäden? Wer kommt für unsere entstandenen Rentenausfälle – angesichts einer z. T. völlig abweichenden Erwerbsbiografie – auf? Wer tritt an die Stelle der Eltern, die seit Jahrzehnten unsere Pflege und Versorgung sichergestellt haben, nun aber selbst hilfe- und pflegebedürftig werden? Warum müssen wir und unsere Familienangehörigen unser eigenes Einkommen und Erspartes einsetzen, um so manchen conterganspezifischen Bedarf zu decken? Das sind Fragen, die uns heute mehr und mehr beschäftigen.
Wenn Sie sich über unsere Arbeit informieren oder dabei mithelfen wollen, dass sich auch das Verursacher-Unternehmen GRÜNENTHAL nach 50 Jahren endlich seiner Verantwortung stellt dann stöbern Sie doch einfach auf unserer Website. Neben unserem Forderungskatalog halten wir für Sie verschiedene Informationen bereit.
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PM-Er war stets bemüht
10.06.2013 GRÜNENTHAL trennt sich von CEO Dr. Harald Stock >>> lesen Sie hier:
Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend des Deutschen Bundestages zu dem Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Conterganstiftungsgesetzes
Formular gemäß § 8 Abs. 5 der Heilmittel-Richtlinie jetzt verfügbar
05.11.2012 Die neue Heilmittel-Richtlinie erlaubt gemäß § 8 Abs. 5 eine
langfristige Genehmigung von Heilmittel-Verordnungen bei
schweren, dauerhaften funktionellen und strukturellen
Schädigungen. Stellt die Krankenkasse auf Antrag............
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